Datenschutzerklärung des Sportverein Ennetach e.V.
Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Die Angabe einer Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse ist optional. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e. V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausgeübte Sportarten im Verein und die Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z. B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
Dieser Handhabung stimmt das Mitglied mit der Abgabe einer Beitrittserklärung zu. Es ist somit ein Bestandteil der Beitrittserklärung, eine Ablehnung dieser Regelung hat zur Folge, dass der Aufnahmeantrag abgelehnt werden muss und keine Aufnahme in den Verein erfolgen kann.
Veröffentlichung von Mitgliederdaten und Fotos
Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und dass die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist. Die Einwilligung erfolgt durch die gesonderten Einwilligungserklärungen in diesem Antrag.
Auskunftsrecht
Jedes Mitglied hat jederzeit das Recht auf Auskunft über den Umfang der gespeicherten Daten bezüglich seiner Person.
Personenbezogene Daten und Fotos von Nichtmitgliedern
- Daten und Fotos von Werbepartnern (Sponsoren) werden in dem Umfang veröffentlicht und gespeichert wie es mit dem jeweiligen Partner vereinbart wurde.
- Daten und Fotos von Spendern werden nur nach Absprache und in dem mit den Spendern vereinbarten Umfang veröffentlicht. Es ist dabei darauf zu achten, dass kein Werbeeffekt entsteht, da dies eine Gegenleistung darstellt, für die keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden darf.
- Daten und Fotos von Nichtmitgliedern, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, darf der Verein zum Zwecke der Meldung an übergeordnete Sportverbände weitergeben, sowie auf der Vereins-Homepage und in den Druckmedien in Form von Starter- und Ergebnislisten, Berichten und Bildergalerien veröffentlichen. Dies gilt auch für mitreisende Betreuer und Angehörige. Bei Gruppenanmeldungen ist der Anmelder der Gruppe für die Kommunikation dieser Bestimmung gegenüber den Gruppenmitgliedern verantwortlich. Im Falle der Ablehnung dieser Regelung ist eine Teilnahme an den Veranstaltungen nicht möglich.
- Für die Einholung der Genehmigung zur Veröffentlichung von Daten und Fotos von Nichtmitgliedern, die an Veranstaltungen teilnahmen, bei denen der Verein lediglich als Ausrichter für einen anderen Veranstalter tätig ist, hat die veranstaltende Institution zu sorgen.
Löschung der Daten
Bei Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht, soweit nicht rechtliche Pflichten der Verantwortlichen oder ein anderer Rechtsgrund der Löschung entgegenstehen. Personendaten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Erklärung des Austritts bzw. der wirksam werdenden Beendigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand aufbewahrt.
Änderung der Datenschutzbestimmungen
Die Vorstandschaft behält sich vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen der Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei Veränderungen im Medienbereich. Erforderliche Veränderungen werden den Mitgliedern auf der Homepage, spätestens jedoch bei der darauffolgenden Mitgliederversammlung, bekannt gegeben. Auf jeden Fall werden zumindest alle Mitglieder, die eine Einwilligungserklärung abgegeben haben, unverzüglich durch ein Rundschreiben über wesentliche Veränderungen informiert.